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Anfrage

1. Schritt

Der Rechtsträger beziehungsweise das Alten- und Pflegeheim stellt per E-Mail eine offizielle Zertifizierungsanfrage an das zuständige Amt der Landesregierung und gibt den bevorzugten Starttermin (= Beginn der Erstellung der Einreichunterlagen durch das Haus) bekannt. Dies erfolgt üblicherweise innerhalb von 2 Wochen nach dem Informations-Workshop, da die Häuser erfahrungsgemäß erst nach dem Workshop abschätzen können, wann sie mit dem Zertifizierungsprozess beginnen können.

Empfehlenswert ist, sich bereits vor der offiziellen Anfrage mit den zuständigen Ansprechpersonen des jeweiligen Amtes der Landesregierung in Verbindung zu setzen.

2. Schritt

Das Land entscheidet spätestens 12 Wochen nach Zertifizierungsanfrage über die Zustimmung. Bei der Festlegung des bevorzugten Starttermins muss das Haus daher berücksichtigen, dass die Zertifizierung frühestens 12 Wochen nach der offiziellen Anfrage an das Land starten kann.

3. Schritt

Das jeweilige Amt der Landesregierung sendet bis zum Starttermin die „Befürwortende Stellungnahme" und die „Kostentragungszusage" für die konkrete Zertifizierung an die NQZ-Zertifizierungseinrichtung und an die Geschäftsstelle des Zertifizierungsbeirates im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

4. Schritt

Spätestens bis zum bevorzugten Starttermin übermittelt das Haus den von der nach außen vertretungsbefugten Person unterfertigten Zertifizierungsvertrag an die Zertifizierungseinrichtung (die Zertifizierungseinrichtung kann gegebenenfalls einen Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangen).