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Zertifizierungsbeirat

Der gemäß § 20a Abs. 5 Bundes-Seniorengesetz beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtete Zertifizierungsbeirat fungiert als beratendes Gremium. Mindestens einmal im Kalenderjahr ist der Zertifizierungsbeirat einzuberufen.

Dem Beirat gehören u.a. Vertreter:innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesseniorenbeirates, des Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammer Österreich und der Länder an.