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Ethischer BewohnerInnen"rat" im Seniorenheim Franziskusschwestern

BewohnerInnen

Kurzbeschreibung

Die Ethische Fallbesprechung hält sich an die vier Prinzipien Achtung der Autonomie, Prinzip des Nichtschadens, Prinzip der Fürsorge und Prinzip der Gerechtigkeit.

In ethisch herausfordernden Situationen, z.B. wenn eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner über einen längeren Zeitraum kaum Nahrung zu sich nimmt oder eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner, die bzw. der an Demenz erkrankt ist, aus dem Krankenhaus mit einer hohen Anzahl an sedierenden Medikamenten zurückkommt, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder die Heimleiterin eine ethische Bewohnerinnen- und Bewohnerbesprechung anregen.

Die Planung und Leitung der Besprechung verantwortet die Heimleiterin. Die Besprechung folgt einer klaren Grundstruktur. So wird vor Beginn geklärt, wer die bindende Entscheidung trifft – im Idealfall die bzw. der Betroffene selbst – und ob Rechte anderer Personen berührt werden. Die ethische Güterabwägung kommt zum Tragen, wenn die Entscheidung bei den Pflegenden liegt. Die Moderatorin bzw. der Moderator dokumentiert die Besprechung und ihre Ergebnisse im Verlaufsbericht der betroffenen Bewohnerin bzw. des betroffenen Bewohners. Handelt es sich um familieninterne Punkte, die die Betreuung und Pflege nicht betreffen, erfolgt eine entsprechende Notiz im Verwaltungsakt.

Entstehungsprozess

Angeregt wurden wir zur Entwicklung des Konzepts zu dieser Fallbesprechung durch das herausfordernde Verhalten einzelner Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörigen, die von diesem Verhalten überfordert waren. In Anlehnung an die Ethische Fallbesprechung im Haus Sonnweid in der Schweiz entwickelten die Heimleiterin und die Leiterin des Betreuungs- und Pflegedienstes die Richtlinie für die Ethische Bewohnerinnen- und Bewohnerbesprechung. 

Zielsetzungen

Zielsetzung war es, ein Instrument zu entwickeln, durch dessen Anwendung gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen „gute Lösungen“ unter Wahrung der ethischen Prinzipien gefunden werden. Durch dieses Vorgehen haben alle Beteiligten den gleichen Wissensstand und können getroffene Entscheidungen besser mittragen.

Auswirkungen

Die ethische Fallbesprechung unterstützt bei ethisch und moralisch herausfordernden Situationen im Alltag. Sie ermöglicht eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt den Erhalt der Selbstbestimmung und ein Altern in Würde für die Bewohnerinnen und Bewohner. Auch Klärungen für Angehörige können durch diese Art von Besprechung herbeigeführt werden.

Konkrete Auswirkungen sind:

  • Gleicher Wissenstand aller im Sinne der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner tätigen Personen, wie z.B. Hausärztin bzw. Hausarzt, Angehörige, Seelsorge sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Ein würdevoller Umgang mit ethisch herausfordernden Lebenssituationen der Bewohnerinnen und Bewohner und Entlastung der Angehörigen.
  • Eine bestmögliche Einbindung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Entscheidungsfindungen, welche sie persönlich betreffen – unter Einbeziehung der Angehörigen.
  • Verbesserung des Verständnisses der Angehörigen für die aktuelle Lebenssituation ihrer Familienmitglieder.
  • Klären von ethisch herausfordernden Situationen im Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sicherstellung eines ethisch korrekten Handelns.