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Rufbereitschaft am Sa/So & Feiertagen im SWH St. Anna

MitarbeiterInnen

Kurzbeschreibung

Im Seniorenwohnhaus St. Anna gilt eine Rufbereitschaft für etwaige ausgefallene Tagdienste an Wochenenden und Feiertagen, die zuvor im Dienstplan eingeteilt wird. Die von der Rufbereitschaft betroffene Person ist an den entsprechenden Tagen von 07:00 bis 09:00 Uhr zu Hause erreichbar. Wird sie in dieser Zeit angerufen, kommt sie in das Seniorenwohnhaus und übernimmt den ausgefallenen Dienst. Erfolgt keine Kontaktaufnahme bis 09:00 Uhr, kann die betreffende Mitarbeiterin bzw. der betreffende Mitarbeiter ihren bzw. seinen Tag frei gestalten.

Entstehungsprozess

Ein kurzfristiger Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von Krankheit oder Pflegeurlaub erhöht die Belastung für die übrigen Kolleginnen und Kollegen. Unter der Woche kompensieren die im Dienst anwesenden Wohnbereichsleiterinnen und -leiter teilweise die fehlende Mitarbeiterin bzw. den fehlenden Mitarbeiter bzw. organisieren  einen entsprechenden Ersatz für die ausgefallene Kollegin bzw. den ausgefallenen Kollegen. Diese Ressource fehlt jedoch am Wochenende und an Feiertagen gänzlich. Meldet sich eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag morgens krank, so fehlt nicht nur diese eine Personalressource, sondern eine diensthabende Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter muss einen entsprechenden Ersatz suchen und steht somit nicht uneingeschränkt für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Zudem bedeutet dies, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht selten an ihren freien Tagen frühmorgens zu Hause angerufen und in ihrer Freizeit gestört werden.

Damit sich die Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grenzen hält, gilt daher die Regelung, dass immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Rufbereitschaft für ein Wochenende (Samstag und Sonntag) übernimmt. Die Rufbereitschaft an Feiertagen wird immer einzeln besetzt (Beispiel: wenn etwa der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, deckt jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Rufbereitschaft am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag ab, so dass insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jeweils einen Tag in Rufbereitschaft sind).

Bei einem Personalstand von ca. 55 bis 60 Personen in der Pflege und Betreuung bedeutet dies für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, höchstens an einem Wochenende und an einem Feiertag pro Jahr Rufbereitschaft zu leisten.

Zielsetzungen

  • Gesichertes „Backup“ für kurzfristig ausfallende Dienste.

Auswirkungen

  • Für das diensthabende Team bedeutet die Rufbereitschaft weniger Stress.
  • Die mühsame Suche nach Ersatz durch den Hauptdienst entfällt.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an ihren freien Wochenenden und Feiertagen nicht gestört.

Auf einen Blick

Träger Caritas für Betreuung und Pflege der Diözese Linz
Qualitäts- und Ergebnisfelder
  • 2.6. Arbeitszeit
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