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Weiterentwicklungen im NQZ

NQZ 1308

Am 10. September 2021 hat die 7. Sitzung des NQZ-Zertifizierungsbeirats stattgefunden. Mit dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die Änderung der Richtlinie für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem NQZ gemäß § 20a Bundes-Seniorengesetz einstimmig von den anwesenden (Ersatz)Mitgliedern des NQZ-Zertifizierungsbeirats angenommen. Danach wurde die Richtlinie von Herrn Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein unterfertigt.

Die inhaltlichen Änderungen der Richtlinie betreffen die 3 folgenden Weiterentwicklungen im NQZ:

NQZ-Modell 2.0

Das NQZ-Modell 1.0 bildete seit 2008 die Grundlage für die Zertifizierungen und Rezertifizierungen im NQZ. Die Alten- und Pflegeheime haben mit 30 Qualitätsfeldern ihr Vorgehen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner:innen beschrieben. Mit mindestens 10 und maximal 30 Ergebnisfeldern evaluierten sie die Wirkung ihres Vorgehens und der definierten Prozesse.  

Die Qualitäts- und Ergebnisfelder wurden auf ihre Aktualität und den State of the Art der Branchenentwicklung geprüft. Entwicklungen der letzten Jahre wurden in die Beschreibung der Qualitäts- und Ergebnisfelder integriert, der Fokus auf die Lebensqualität der Bewohner:innen nochmals verstärkt. So machen die Beschreibungen der Qualitätsfelder insb. im Fokus Bewohner:innen deutlich, dass für Bewohner:innen der Einzug in ein Alten- und Pflegeheim Veränderungen von Lebensgewohnheiten und in der Alltagsgestaltung bringen, bei denen sie Begleitung und Unterstützung benötigen. Ein Leben wie zu Hause kann es in einem Alten- und Pflegeheim nicht geben. Die NQZ-Häuser sind aufgefordert ihre Überlegungen und Konzepte aufzuzeigen, wie sie für Bewohner:innen mit unterschiedlichen Bedarfen und Bedürfnissen ein Leben im Alten- und Pflegeheim in Würde möglich machen, im Besonderen auch für Menschen deren Lebensort das Pflegebett ist. Dies führte zur Aufnahme der Themen individuelles Wohnen und Alltagsgestaltung in das NQZ-Modell 2.0. Im neuen Lebensabschnitt erleben die Bewohner:innen Ängste und Hoffnungen. Diesen existentiellen Erfahrungen ist ein eigenes Qualitätsfeld gewidmet. Diesem Feld kommt auch besondere Bedeutung im Umgang mit herausforderndem Verhalten und bei der Verarbeitung von Verlusten zu. Die individuellen Erlebnisse und Erkenntnisse der Bewohner:innen aus ihren Lebensgeschichten fließen in alle Inhalte der Qualitätsfelder im Fokus Bewohner:innen mit ein. Die Thematik Gewalt findet sich nach wie vor explizit und implizit in den Qualitätsfeldern wieder. 

Die Erfahrungen der Pandemie wurden in ihren Konsequenzen für das NQZ reflektiert und in der Beschreibung einzelner Qualitätsfelder berücksichtigt. Die Themen Krise und Hygiene wurden dabei bewusst nicht als eigene Felder dargestellt, sondern wie die Lebensqualität oder andere übergreifende Themen verschiedenen Qualitätsfeldern punktuell zugeordnet. So gibt es im Fokus Mitarbeiter:innen nun einen Hinweis, dass Führungskräfte für Anzeichen der Über- und Unterforderung bzw. bei persönlichen Krisensituationen sensibel sein müssen bzw. der Personalstand und die Personalqualifikation auch in Krisenzeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Pandemie hat die Bedeutung des Hygienemanagements deutlich gemacht. Dementsprechend finden sich nun Hinweise in den Qualitätsfeldern Pflege, medizinische und therapeutische Betreuung, Arbeitsumfeld, Qualitäts- und Prozessmanagement und Facility Management und Digitalisierung.

Der Fokus Mitarbeiter:innen liegt auf dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter:innen besonderes Augenmerk und findet Berücksichtigung in den Qualitätsfeldern Entwicklung und Begleitung sowie Beteiligung und Mitgestaltung.

Letztendlich wurden Redundanzen zwischen einzelnen Feldern aufgelöst und die Abgrenzung geschärft. Daraus resultiert das NQZ-Modell 2.0, welches 24 Qualitäts- und Ergebnisfelder umfasst

Rezertifizierung next level

Ab der zweiten Rezertifizierung erhalten Alten- und Pflegeheime die Möglichkeit, ein alternatives Zertifizierungsverfahren, das NQZ next level, zu beantragen. Diese Art der Rezertifizierung orientiert sich am Reifegrad und an den vom Alten -und Pflegeheim definierten Entwicklungsthemen. Das Zertifizierungsteam begleitet in diesem Zertifizierungsverfahren das Alten- und Pflegeheim kontinuierlich über einen Zeitraum von drei Jahren.

Generell beträgt die Zertifikatsgültigkeit drei Jahre ab dem Vor-Ort-Besuch. Bisher erfolgte der Start des Rezertifizierungsverfahrens unmittelbar vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit. Das Alten- und Pflegeheim hatte drei Jahre Zeit die Handlungsempfehlungen zu bearbeiten und unterzog sich dann einer neuerlichen Prüfung analog der Erst- bzw. ersten Rezertifizierung. 

Nun bietet sich für Alten- und Pflegeheime ab der zweiten Rezertifizierung die Möglichkeit, die Zertifizierung im NQZ next level zu absolvieren. Die Rezertifizierung startet in diesem Verfahren ein Jahr nach Abschluss der letzten Rezertifizierung und läuft über einen Verfahrenszeitraum von 24 Monaten. Die Rezertifizierung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zertifikatsgültigkeit mit dem Vor-Ort-Besuch abgeschlossen sein.

Die Rezertifizierung NQZ next level ist in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase nimmt das Alten -und Pflegeheim im Rahmen eines Management Reviews Stellung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der letzten Zertifizierung. Dabei beantwortet das Haus die Fragen nach der Wirkung der gesetzten Maßnahmen, gibt einen Ausblick auf noch geplante Maßnahme im Qualitätsfeld und begründet bei Bedarf eine fehlende Umsetzung der Handlungsempfehlungen.

In dieser Phase wählt das Alten- und Pflegeheim weiters drei Entwicklungsthemen aus, die Gegenstand der nun folgenden Rezertifizierung sind. Die Entwicklungsthemen müssen einen Bezug zur Lebensqualität der Bewohner:innen aufweisen und sich jedenfalls auf einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten beziehen. Das Alten- und Pflegeheim muss die Auswahl begründen und je Entwicklungsthema die verfolgten Zielsetzungen und angestrebten Wirkungen beschreiben. Insgesamt müssen die Entwicklungsthemen in mindestens acht und maximal 12 Qualitätsfeldern eine Qualitätsentwicklung bewirken. Die Auswahl der diesbezüglichen Qualitätsfelder obliegt dem Alten- und Pflegeheim.

Das Zertifizierungsteam setzt sich nach wie vor aus zwei Zertifiziererinnen bzw. Zertifizierern zusammen und begleitet den Zertifizierungsprozess über die gesamte Laufzeit der Rezertifizierung. In jeder Phase findet ein eintägiger Vor-Ort-Besuch mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen statt.

In Phase 1 moderiert das Zertifizierungsteam einen Workshop mit der Schwerpunktsetzung "Plan und Check" des Regelkreises Plan-Do-Check-Act (PDCA). Die Teilnehmer:innen an diesem Workshop definiert das Alten- und Pflegeheim orientiert an den Entwicklungsthemen. In diesem Workshop erfolgt unter dem Titel „Plan“ die Reflexion von Anlass, Zielen, Nichtzielen, erwarteten Wirkungen sowie zu involvierender Personen bzw. Funktionen. Auch die Zuordnung der Entwicklungsthemen zu den Qualitätsfelder des NQZ wird diskutiert. Unter dem Titel „Check“ hinterfragt das Zertifizierungsteam die Analyse und Steuerung der Entwicklungsthemen und stellt insb. sicher, dass Messgrößen für die Ergebnisqualität in Form von Kennzahlen vorliegen. Am Ende des Workshops vereinbaren die Verantwortlichen des Alten- und Pflegeheimes und das Zertifizierungsteam die Terminplanung für die Phase 2 des Zertifizierungsprozesses.

Die Phase 2 startet ca. 9 bis 12 Monate nach dem ersten Workshop. Das Alten- und Pflegeheim präsentiert die gesetzten Maßnahmen und analysiert gemeinsam mit dem Zertifizierungsteam in einem weiteren Workshop die Wirkung dieser Maßnahmen, prüft die Kennzahlen und diskutiert das weitere Vorgehen zur Zielerreichung. Somit liegt der Schwerpunkt in dieser Phase auf dem Do, Check und Act des Regelkreises PDCA. Die Teilnehmer:innen an diesem Workshop definieren die Verantwortlichen des Alten- und Pflegeheimes gemeinsam mit dem Zertifizierungsteam.

In dieser Phase steht auch die in Phase 1 getroffene Auswahl der Qualitätsfelder auf dem Prüfstand, Adaptierungen sind möglich. Weiters gibt es nochmals eine Vorstellung und Diskussion des Umsetzungsgrades der in der letzten Rezertifizierung formulierten Handlungsempfehlungen. Am Ende des Workshops erfolgt die Terminplanung für die Phase 3 des Zertifizierungsprozesses.

Nach weiteren 9 bis 12 Monaten, spätestens jedoch einen Tag vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit, findet in Phase 3 der Vor-Ort-Besuch statt. Das Alten- und Pflegeheim beschreibt in Vorbereitung die definierten 8 bis 12 Qualitätsfelder orientiert am PDCA-Regelkreis sowie die korrespondierenden Ergebnisfelder (Kennzahlen). Das Zertifizierungsteam legt in einem Zertifizierungsplan orientiert an den Entwicklungsthemen den Ablauf des Vor-Ort-Besuchs und hier insb. die Gesprächspartner:innen fest.

Es erfolgt eine Prüfung der eingereichten Qualitäts- und Ergebnisfelder entsprechend der bestehenden NQZ-Bewertungslogik. Dies bedeutet eine prozentuelle Bewertung inkl. Gewichtung des PDCA, der inhaltlichen Ausprägung und des Beteiligungsgrad im Bereich der Qualitätsfelder sowie die Bewertung von Relevanz, Erhebung, Analyse und Steuerung im Bereich der Ergebnisfelder. Die Rezertifizierung endet entweder mit der Entscheidung "Zertifikat erreicht" oder mit der Entscheidung "Zertifikat nicht erreicht", einem detaillierten Zertifizierungsbericht mit entsprechenden Handlungsempfehlungen bzw. Nachbesserungen.

Die erfolgreiche Absolvierung der Rezertifizierung setzt weiters die Übermittlung von mindestens einem Praxisbeispiel resultierend aus der Bearbeitung der Entwicklungsthemen durch das Alten- und Pflegeheim voraus. Dieses wird hier veröffentlicht und leistet damit einen Beitrag zur Branchenentwicklung.

In Phase 1 und Phase 2 der Rezertifizierung bringt das Zertifizierungsteam das Qualitätsmanagement-Know-How des PDCA-Regelkreises sowie das Know-How zur Messung der Ergebnisqualität insb. der Entwicklung und Ermittlung relevanter Kennzahlen ein. In Phase 3 steht der Bewertungs- und Prüfcharakter der Zertifizierung im Vordergrund.

Das neue Zertifizierungsverfahren stellt die kontinuierliche Begleitung sicher und holt die Alten- und Pflegeheime mit ihren Entwicklungsthemen ab. 

NQZ-Kompatibilitätsprüfung

Alten- und Pflegeheime, die sich um das NQZ bewerben, müssen ein umfassendes und strukturiertes Qualitätsmanagement-System (QM-System) implementiert und umgesetzt haben. Aktuell sind mit dem NQZ Alten- und Pflegeheime ausgezeichnet, die eines der nachfolgenden QM-Systeme anwenden: EFQM, E-Qalin®, ISO, QAP.

Eine Zertifizierung im NQZ ist für jene Alten- und Pflegeheime möglich, die über ein umfassendes QM-System verfügen, welches seit mindestens 3 Jahren in praktischer Anwendung ist. In der Struktur des Alten- und Pflegeheimes muss das Qualitätsmanagement nachhaltig verankert sein. Das Qualitätsmanagement ist integraler Bestandteil der Organisation und bildet sich in der formulierten Qualitätspolitik sowie den strategischen und operativen Zielsetzungen der Organisation ab.

Der nunmehr definierte Prozess sieht für Alten- und Pflegeheime (jedoch nicht für Anbieter eines QM-Systems) die Möglichkeit vor, beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz um Prüfung der NQZ-Kompatibilität des bestehenden QM-Systems formlos anzusuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Alten- und Pflegeheim die kontinuierliche Anwendung des QM-Systems über einen Zeitraum von jedenfalls 3 Jahren nachweisen kann. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beauftragt eine externe Qualitätsexpertin bzw. einen Qualitätsexperten mit der Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der NQZ-Kompatibilität. Dieses Gutachten bildet die Basis der Entscheidungsfindung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Rückmeldung zum gestellten Ansuchen des Alten- und Pflegeheimes.

Sucht ein Alten- und Pflegeheim nachfolgend beim zuständigen Bundesland um befürwortende Stellungnahme und Kostentragung für eine NQZ-Zertifizierung an, so ist das Ergebnis der NQZ-Kompatibilitätsprüfung in Form der Rückmeldung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dem Ansuchen beizulegen.

 

Für weitere Informationen können Sie den NQZ-Beauftragten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kontaktieren.